Informationen Covid 19

Informationen zu Covid 19

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Auf dieser Seite finden Sie jeweils in Blau die aktuellsten Informationen zur Schule und zu den Massnahmen bezüglich Covid-19.
Mit den Entscheiden des Bundesrats von gestern Mittwoch können die Massnahmen im Bereich der Schule beendet werden. Der DEK-Entscheid 5 vom 20. Dezember 2021 wird mit DEK-Entscheid vom 17. Februar 2022 aufgehoben.
Trotz weitgehender Aufhebung der Massnahmen zirkuliert das Virus auch in den Schulen weiter und erfordert die notwendige Achtsamkeit.
Schutz- und Hygienemassnahmen
Die bekannten Schutz- und Hygienemassnahmen (Handhygiene, Lüften, Abstand halten) werden weiterhin umgesetzt.

Maskentragpflicht
Die Maskentragpflicht entfällt ab 17. Februar 2022 für alle Personen. Das freiwillige Tragen einer Maske ist weiterhin möglich.

Schulische Veranstaltungen, Exkursionen und Lager
Veranstaltungen und weitere besondere Aktivitäten mit und ohne Externe sind wieder ohne Einschränkungen möglich.

Quarantäne und Isolation
Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben.
Symptomatische Personen bleiben zu Hause. Als Symptome gelten wie bei normalen Grippen: starker Husten, starker Schnupfen, Heiserkeit, Fieber. Kranke Kinder gehen erst dann wieder zur Schule, wenn sie zwei Tage ohne Symptome sind.

Präventiv-repetitives Testen
Mit Beschluss Nr. 87 vom 15. Februar 2022 hat der Regierungsrat das präventiv-repetitive Testen per 28. Februar 2022 beendet. Die letzte Testung für die Schulen findet in der Kalenderwoche 8 (21.-25. Februar 2022) statt.

Testen vor und während Wintersportlagern

Die PSG Gachnang verzichtet für das Wintersportlager der 6. Klassen in Laax auf das Testen. Wir orientieren uns einzig an den Symptomen – wer krank ist, bleibt zuhause.

Meldepflicht bei Covid-Fällen

Die Meldepflicht an die Schulleitung entfällt ab sofort. Kranke Kinder werden am Morgen wieder bei den Lehrpersonen per Telefon ins Schulzimmer abgemeldet.
Geltende Hygienemassnahmen
  • Regelmässiges Händewaschen mit Seife
  • Abstand der Schulkinder zur Lehrperson soll 1.5m betragen
  • Lehrpersonen können sich durch Masken schützen (werden durch die Schule zur Verfügung gestellt)
  • Mehrfaches Desinfizieren der vorgeschriebenen Kontaktflächen
  • Jugendliche (ab 12 Jahren) und Erwachsene müssen beim Betreten des Schulhauses den Abstand von 1.5m einhalten können oder vor dem Schulhaus warten (Zutritt ohne die Einhaltung des Abstandes nur mit Maske möglich).
Bei diesen Symptomen bleibt Ihr Kind zuhause:
  • Fieber
  • Starker Husten
Zusätzliche Symptome, die einen Arztbesuch notwendig machen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Kopfschmerzen
  • Glieder-/Muskelschmerzen
  • Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns

Falls bei erkrankten Kindern kein Covid-Test durchgeführt wurde und kein Arztbesuch stattgefunden hat, bleiben diese 3 Tage zu Hause und können wieder zur Schule, wenn sie 24h frei von Symptomen waren.

Wurde ein Covid-Test mit negativem Resultat durchgeführt, dürfen die Kinder wieder zur Schule, sobald sie 24h ohne Symptome sind.

Falls ein Arzt bescheinigt, dass ein Kind nicht an Covid leidet und der Schulbesuch unbedenklich ist, dann darf ein Kind wieder zur Schule (dieser Entscheid steht über den Empfehlungen des BAG und des Amtes für Volksschule – der Arzt trägt die Verantwortung).

Die mündliche Bescheinigung des Arztes ist ausreichend – es braucht kein Arztzeugnis!